Daran führt kein Weg vorbei: Sie sind als Unternehmen zur Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Allerdings existiert hierbei kein rechtlicher Rahmen, der sicherstellt, dass Sie diese Vorgaben unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Strukturen und Bedingungen einhalten. Sie haben aber bereits die Umsetzung der Datenschutz-Anforderungen in Ihr Management-System integrieren können. Damit gewährleisten Sie die gesetzliche Konformität – die ideale Grundlage also für den nächsten wichtigen Schritt.

 

UNSERE LÖSUNGEN – IHR VORTEIL

Der qualifizierte Nachweis Ihrer Compliance im Datenschutz bietet für Ihr Unternehmen erhebliche Vorteile im Wettbewerb gegenüber Ihren Auftraggebern, Kunden und Lieferanten. Wir zertifizieren die ausgezeichnete Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit Ihres Datenschutz-Managementsystems auf Basis allgemeiner, internationaler Anforderungen an Managementsysteme (Anhang SL der ISO/IEC-Direktiven).Damit machen Sie den Unterschied: Das durch uns erteilte Siegel „Trust in Privacy“ (TiP) ist die offizielle und öffentliche Bestätigung Ihrer Datenschutz-Konformität.

CTR1408-Siegel

 

AUS ANSPRUCH WIRD STÄRKE

Unsere Qualifikationen und Skills:

  • geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter nach dem Ulmer Modell (udis)
  • SixSigma Green Belt-Ausbildung
  • Programm- und Projektleiter (PM Excellence)

Langjährige Erfahrung in den Themen:

  • Konzipierung und Implementierung von Prozessmodellen (auch auf Grundlage ITIL 3.0 und eTom)
  • Risikomanagement
  • Managementsysteme
  • Datenschutz und IT-Sicherheit (BSI-Grundschutz)
 

 

 

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